Unfallverhütung
Unfallprävention ist das Geheimnis sinkender Unfallzahlen
Jeder Arbeitgeber hat mit seiner Sorgfaltspflicht dafür Sorge zu tragen, dass die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallkassen umgesetzt werden. Danach muss der Arbeitgeber darauf achten, dass er Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen umsetzt, die der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren dienen. Dabei darf er die damit verbundenen Aufgaben an andere Personen übertragen.
Er hat zudem seine Mitarbeiter auf die Einhaltung der Vorschriften zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren hinzuweisen. Zulässig/erforderlich sind arbeitsmedizinische Untersuchungen durch einen Arzt, die für Versicherte oder für Dritte mit arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit sowie mit der Fähigkeit, eine bestimmte Tätigkeit auch ausführen zu dürfen, verbunden sind.
Er hat weiterhin Erste Hilfe - Massnahmen vorzusehen, im weiten Sinne einen Sicherheitsbeauftragten zur Verfügung zu stellen, wenn die Zahl der Beschäftigten dies notwendig werden läßt. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen können auch durch den Unfallversicherungsträger veranlasst werden.
In bestimmten Wirtschaftsbereichen schaltet die gesetzliche Unfallversicherung ihre technischen Aufsichtsdienste direkt in die Unternehmen ein. Speziell in Betrieben mit höherem Unfallpotential wie beipsielsweise Bergbau, Steine und Erden, Gas, Fernwärme und Wasser, Metall, Elektro, Feinmechanik, Textil, Leder, Chemie, Holz, Papier und Druck, Nahrungs- und Genussmittel, Bau, Handel und Verwaltung, Verkehr und dem Gesundheitsdienst werden regelmässig Besichtigungen durchgeführt, mit dem Ziel Sicherheitslücken zu schliessen.
Unter anderem werden Inspektionen auch in und auf öffentlichen Geländen durchgeführt, wie z.B. Spielplätze, öffentliche Gebäude, Kindertagestätten, Schulen, Krankenhäuser, Sportplätzen und öffentliche Freizeitanlagen.
Unfallprävention geht allerdings noch einige Schritte weiter. So stehen Industrie, Arbeitskreise der Politik und Unfallkassen im Dialog, wie z.B. Produkte wie Fahrzeuge oder Haushaltsgeräte technische so verbessert werden können, dass die Verletzungsauswirkungen bei Unfällen abgemildert werden oder generell der Unfall vermieden werden kann. Das hat zur Folge, dass die Sicherheitsstandards im Automobilbereich (sowie LKW, Bus & Motorrad) enorm gestiegen sind. Prävention ist an dieser Stelle ein Mix aus passiver und aktiver Sicherheit.
In unfallträchtigen Bereichen des Strassenverkehrs erhöht die Polizei regelmässig Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen, in den kalten Jahreszeiten um Alkoholkontrollen erweitert.
Unfallverhütung (Prävention) geht weiter bis in den Haushalt. Technische Prüfsiegel verraten dem Verbraucher, das er hier ein auf Sicherheit geprüftes Gerät in den Händen hält. Verhütungsmassnahmen der Industrie zielen dabei auf die Verhinderung von mechanischen und elektrischen Unfällen ab. Kinder sollten nur Spielzeug und Turngeräte nutzen mit dem GS-Zeichen (GS = geprüfte Sicherheit) als Aufkleber.
In jedem Bereich unseres Lebens findet seit Jahres ein Prozess stiller Präventionsmassnahmen statt. Teilweise angeregt in der öffentlichen Diskussion, oft durch die Unfallversicherungsträger und häufig aus der "Marken"-Industrie selbst. Dennoch bleibt am Ende wieder der Mensch, der mit einem sicheren Produkt trotzdem verantwortungsvoll umgehen muss.