Freizeitunfälle

Alles was Spaß macht kann auch Unfallgefahr bedeuten

Schwierig gestaltet sich die Abgrenzung der Freizeitunfälle von Hausunfällen und Verkehrsunfällen. Generell grenzen die Statistiken Unfälle in der Freizeit dadurch ab, dass sie ausserhalb des Heims z. B. auf öffentlichen Verkehrswegen (ohne Dritteinwirkung), in freier Natur, auf einem Einkaufsgelände oder in einem Geschäft und auf öffentlichen Spielplätzen und Sportplätzen passieren.

Wird ein Sport intensiv betrieben - ggf. auch beruflich - kann der Unfall zur Unterkategorie Sportunfall oder bei Profis auch zum Arbeitsunfall hinzugerechnet werden. Der Freizeitunfall geschieht also nie während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg, genausowenig als Folge eines Unfalls im Strassenverkehr und nur dann im Heimbereich, wenn der Unfall Folge einer Hobby- oder Freizeitbeschäftigung ist.

Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ereignen sich 22% (1,17 Mio.) von insgesamt 5,36 Mio. in Heim- und Freizeitunfällen ausschliesslich im äusseren Freizeitbereich. Häufigste Ursache bei Unfällen mit Verletzungen oder Todesfällen bei Freizeitunfällen sind Stürze.

 



Sowohl Männern als auch Frauen stürzen in über 50% der Unfälle im Heim- und Freizeitbereich. Im Schwerpunkt sind von Unfallverletzungen durch Stürze Kinder und ältere Menschen betroffen. Kinder stürzen dabei meist aus der Höhe, altere Menschen eher aus der Ebene. Dazu kommen Unfallverletzungen durch Geräte (in über 20% aller Freizeitunfälle). Weitere äußere Ursachen bei Freizeitunfällen sind Badeunfälle, Bewegungs-/Sportunfälle, Unfälle durch Zusammenprall.

Häufigste Verletzungsfolgen sind Verstauchungen, Zerrungen, offene Wunden und Quetschungen, gefolgt von Frakturen und Gehirnerschütterungen. Freizeitunfälle dieser Art sind gleichfalls Ursache vermeidbarer Todesfälle, häufig ein Grund für langandauernde Krankenhausaufenthalte und stellen eine hohe Wahrscheinlichkeit für bleibende Behinderungen dar.

Die Statistiken über Freizeitunfälle sind zumeist nicht sehr aussagekräftig. Das liegt daran, dass Freizeitunfälle nicht wie Arbeits-, Verkehrs- oder Schulwegunfälle einer Meldepflicht unterliegen, wobei die Meldung von Verkehrsunfällen nur dann obligatorisch ist, wenn die Schäden oder Unfallfolgen nicht bagatel sind.
Insofern ist eine konkrete Zahlendarstellung (wie schon in der Unfallstatistik erwähnt) nur unzureichend möglich. Entsprechend verwässern sich auch die Abgenzungen wie oben beschrieben. Dennoch beschäftigt sich seit einiger Zeit die Politik mit dem Thema Freizeitunfälle, da hier recht hohe und teilweise vermeidbare Kosten entstehen.

Die Zahlen und Ursachen von Freizeitunfällen werden also bald detailierter vorliegen.

© Artikel von Redaktion UV