Glossar zu Unfall & Berufsunfähigkeit

 

A

Abstrakte Verweisung

Mit einer abstrakten Verweisung wird eine berufsunfähige Person auf eine alternative Tätigkeit verwiesen, die u.U. nicht seinem Ausbildungstand und seinem aktuellen Einkommen entspricht. Bei Verzicht auf eine abstrakte Verweisung von Seiten des Versicherers kann dieser im Leistungsfall seinen Versicherungsnehmer noch nicht einmal an einen gleichwertigen Beruf verweisen.

In diesem Fall erhält der Versicherte immer seine Rente, egal ob er noch arbeiten könnte oder nicht.

Anordnungsklausel für Ärzte

Häufig ordnen Versicherer ihren von Berufsunfähigkeit oder Unfall betroffenen Versicherten an, bestimmte Ärzte, Therapien oder Rehabilitationen für eine Behandlung zu nutzen. Damit verbunden kann eine weitreichende Therapie sein, die nach Ansicht der Versicherungsunternehmen Unfallfolgen erheblich mildern kann oder die Berufsunfähigkeit rückgängig macht. Hintergrund ist u.a. auch, dass erhebliche Leistungen der Versicherer vermieden werden.

Problematisch an der Anordnungsklausel ist, dass für viele Betroffene solche Therapien physisch und psychisch nicht immer zuzumuten sind. Im Übrigen erfährt der Patient die beste Behandlung in der Regel bei dem Arzt seines Vertrauens. Einige Versicherer streichen mittlerweile die Anordnungsklausel.

B

Beitragsfreistellung

Eine Beitragsfreistellung ist für den Versicherten immer dann interessant, wenn er bspw. wegen eines finanziellen Engpasses seine -insbesondere an gekoppelten Versicherungen- Beiträge nicht aufbringen kann. Empfehlenswerte Versicherer gewähren ihren Versicherten eine Beitragsfreistellung und lassen nach der Klammphase den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufleben.
Läßt sich die Versicherung auf eine Beitragsbefreiung nicht ein, muss erneut eine BU beantragt werden.

Während der Beitragsfreistellung gibt es keinen Versicherungsschutz.

Ein weiterer Grund für Ihr Interesse an einer Beitragsfreistellung kann der Umstand sein, dass Sie sich gerade im Prozess der Berufsunfähigkeit befinden. Bis letztendlich geklärt ist, ob die Versicherung Sie als berufsunfähig einstuft, ist eine Freistellung vom laufenden Beitrag höchst willkommen, da ja vorübergehend kein Einkommen vorliegt. Die meisten Versicherer bieten diesen Service an.

Berufsgruppeneinstufung

Jeder Beruf bringt seine eigenen Risiken mit sich und somit auch das Risiko berufsunfähig zu werden. Die Einstufung nach Berufsgruppen ist heute essenzieller Bestandteil der Risikobewertung in der Versicherungswirtschaft. Die mittlerweile erhobenen Daten reichen aus, um recht präzise Berufsunfähigkeitsrisiken nach Berufsgruppen bewerten zu können.

Wenn Sie also einer hohen Risikostufe angehören, wie z.B. Dachdecker, Krankenpfleger oder Maurer werden sie es entweder etwas schwieriger haben eine vernünftige BU zu erhalten oder Sie zahlen höhere Beiträge als weniger risikobehaftete Berufsgruppen.

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Die Berufsunfähigkeit grenzt sich erheblich von der Definition der Erwerbsunfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung ab, da mit der Rentenreform die ehemalige gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente abgeschaft wurde.
Es sei denn, Sie sind vor dem 02.01.1961 geboren, dann erhalten Sie noch staatliche BU.

In der Regel hängt die Tatsache, ob Sie im Sinne der privaten Versicherer berufsunfähig sind davon ab, dass der Grad Ihrer Verhinderung Ihren bisherigen Beruf auszuüben mehr als 50% beträgt (einige Versicherer sehen diesen Punkt erst bei 75% - 100% erfüllt).

D

Dynamische BU

Wenn Sie im Rahmen eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch anderer Versicherungen Dynamik vereinbaren, dann wird in regelmässigen Abständen die Leistung aus dem Vertrag überprüft und angepaßt. Der Sinn ist eine Angleichung an die wirtschaftliche Entwicklung (Geldentwicklung / Inflation) sicher zu stellen. Der Versicherte wird im Leistungsfall also mehr ausgezahlt bekommen als ursprünglich vereinbart.

Sie sollten jedoch nicht vergessen, dass jede Leistungsanpassung auch mit einer Beitragsanpassung verbunden ist.

E

Empfehlungen (extern)

 



Erwerbsminderung

Voll erwerbsgemindert ist diejenige Person, die weniger als drei Stunden täglich eine Arbeitstätigkeit ausüben kann.
Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann.

Bei voller Erwerbsminderung besteht Anspruch auf die volle, bei teilweiser Erwerbsminderung auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Versicherte, die zwar drei Stunden, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können, erhalten die volle Erwerbsminderungsrente wenn sie auf Grund von Arbeitslosigkeit kein Einkommen mehr erzielen können.

Vor dem 2.1.1961 Geborene erhalten weiterhin Leistungen wegen Berufsunfähigkeit, das heißt dass für diesen Personenkreis Berufsschutz greift und sie daher nicht auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden können. Hier kann alternativ die halbe Erwerbsminderungsrente bereits dann in Betracht kommen, wenn sie in ihrem bisherigen oder einem zumutbaren anderen Beruf nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können.

Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähig ist im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung die Person, die wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit auszuüben oder aus einer Tätigkeit ein Einkommen i.H.v. mindestens 350 Euro/monatlich zu erzielen.

Durch die Rentenreform können seit dem 1.1.2001 keine neuen Ansprüche auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit entstehen. Die GRV kennt nur noch die Erwerbsminderung.

G

Gesundheitsfragen

K

Karenzzeit

Die Karenzzeit ist auch in anderen Versicherungsbereichen ein Begriff. Beispielsweise leistet eine Rechtschutzversicherung erst drei Monate nach Versicherungsbeginn und meist auch nur dann, wenn es sich um neue Streitfälle handelt. Die Krankenversicherung leistet für Zahnersatz erst, wenn der Versicherte eine gewisse Zeit versichert ist, dann auch nur bis zu einem gewissen Höchstbetrag pro Jahr.

Für die Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet Karenz, dass eine Versicherung nicht sofort bei Vorliegen der Berufsunfähigkeit zahlt, sondern erst einige Monate später (unbedingt Versicherungsbedingungen lesen). Manche Versicherer verzichten auf die Karenzeit.

Kombi-Police

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird häufig mit einer weiteren Risiko- oder Vorsorgeversicherung als BU-Zusatzversicherung abgeschlossen. In dem Falle liegt eine Kombi-Police vor. Die meisten und von Fachleuten empfohlenen Kombis sind "Risiko-Lebensversicherung" und "Zusatz-BU". Hiermit kann für relativ schmales Geld eine hohe Absicherung für den Eventualfall geschaffen werden.

N

Nachversicherungsgarantie

Ist eine Nachversicherungsgarantie vereinbart, dann kann die versicherte Person während der Versicherungslaufzeit auf Wunsch die Leistungen und Prämien der BU ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen. Sinnvoll ist diese Möglichkeit vor allem dann, wenn sich die Lebensumstände hinsichtlich Einkommen und Familienplanung geändert haben oder absehbar ändern werden.
(Alternativ zur Dynamischen BU)

P

Probeantrag

Falls Sie Bedenken haben, auf Grund Ihres Gesundheitszustandes nur schwer oder gar nicht an eine BU zu kommen, sollten Sie mehrere Anträge an verschiedene Versicherer für eine Berufsunfähigkeitsversicherung gleichzeitig stellen. Sie müssen nur aufpassen: Die als Probeantrag gestellten Anfragen können natürlich auch von den Versicherern angenommen werden und sind dann verbindlich. Probenantrag ist hier also etwas irreführend, Sie müssen die Versicherungen, die Sie nicht benötigen rechtzeitig (sofort) kündigen.

Warum überhaupt ein Probeantrag? Wenn Sie gleichzeit mehrere Anträge stellen, dann können die Versicherer aus dem allseits zugänglichen "Ablehnungsordner" keine Informationen über Ablehnungen anderer Versicherungsunternehmen, die Sie betreffen, herausziehen. Damit verbessern Sie Ihre Chancen auf ein gutes Versicherungsangebot.

Prognosezeitraum

Als Prognosezeitraum wird der Zeitraum bezeichnet, in dem ein von Berufsunfähigkeit Betroffener voraussichtlich berufsunfähig ist. Das ist insofern wichtig, als Versicherungsunternehmen meist nur dann eine BU-Rente leisten, wenn der Prognosezeitraum 6 Monate übersteigt. Vor einigen Jahren lag die Mindest-Berufsunfähigkeit sogar bei bis zu 3 Jahren, um Leistungen aus der BU erhalten zu können.
Wichtig: Versicherungsbedingen durchlesen.

R

Rehabilitation

Die Rehabilitation unterstützt die Wiederherstellung der bereits geminderten Erwerbsfähigkeit oder Berufsunfähigkeit. Hier geht es fast ausschliesslich um eine medizinische Rehabilitation, mit deren Hilfe Personen wieder in die Lage versetzt werden sollen, am Arbeitsleben teil zu nehmen.

Rehabilitationsmassnahmen werden immer als erste Alternative in Betracht gezogen, erst nach nicht wiederherstellbarer Leistungsfähigkeit wird Rente gezahlt.

Risikozuschlag

Sofern das Versicherungsunternehmen geneigt ist, Ihnen eine BU anzubieten, jedoch nur mit Leistungsabschlägen oder Risikozuschlägen, dann sollten Sie generell zum Risikozuschlag tendieren. Gegen einen meist geringen Mehrpreis haben Sie einen umfassenden Versicherungsschutz, rechnen Sie sich durch, ob Sie sich die BU dann noch leisten möchten.

Rückwirkende Zahlungen

Ein wichtiger Punkt der Berufsunfähigkeitsvorsorge ist, dass im Falle einer voraussichtlichen Berufsunfähigkeit die Versicherung auch rückwirkend Zahlungen leistet. Oft zieht sich der Prozess durch Arztbehandlungen so lange hin, dass erst wesentlich später der Eintritt der Berufsunfähigkeit rückwirkend festgestellt wird. Dann ist es wichtig, dass die Versicherung den Zeitraum finanziell ausgleicht.
Einige Versicherer bieten rückwirkende Zahlungen von bis zu 3 Jahren an.

U

Unfall

Unfälle sind Ereignisse bei denen eine Person durch plötzliche und unvermutete Einwirkung zu Schaden kommt. Der Schaden kann eine Verletzung, sonstige Beeinträchtigung der Gesundheit oder der Tod sein. Unfälle können schwer oder leicht sein, immer gibt es eine Unfallursache z.B durch überhöhte Beanspruchung von Muskeln und Gelenken oder durch Versagen der Bremsen an einem Kraftfahrzeug.

Unfälle werden von den Versicherern (gesetzliche und private) kategorisiert, beispielsweise in Arbeitsunfälle oder Verkehrsunfälle, um Unfallpräventionen besser umsetzen zu können.

Unfallchirurgie

Durch Unfälle beschädigte Knochen, Muskeln, Bänder, Organe oder des Bewegungsapparats werden mit Hilfe der Unfallchirurgie operativ wiederhergestellt. Viele Unfallverletzungen betreffen in erster Linie das Skelett, Muskeln, Bänder und Sehnen, jedoch können Bauch- und Brustorgane, genauso wie Kopf und Hirn oder das Rückenmark betroffen sein.

Unfallprävention

Der Begriff Unfallprävention steht im weitesten Sinne für Massnahmen, die der Unfallverhütung dienen. Bei der Unfallverhütung geht es vor allem darum, die Ursachen von Unfällen zu analysieren und daraus Schlüsse zu siehen, die es ermöglichen, bestimmte Unfallszenarien bereits im Ansatz zu vermeiden. Unfallpräventions-Massnahmen werden vor allem im Arbeitsumfeld durch die Arbeitsschutzvorschriften ergriffen und im Strassenverkehr durch Verkehrssicherheits-Massnahmen.
Im Arbeitsumfeld sind mittlerweile zahlreiche Unfallverhütungsvorschriften entworfen worden, die im Ergebnis Arbeitsunfälle erheblich minimiert haben.

Unfallversicherung

Bei der Unfallversicherung ist zu unterscheiden zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und der privaten Unfallversicherung. Jeder Arbeitnehmer ist automatisch in der gesetzlichen UV versichert, der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer bei den jeweiligen Berufsgenossenschaft bzw, regionalen Unfallkassen an. Damit ist eindeutig worauf die gesetzliche UV abzielt: Hier ist der Versicherte ausschliesslich gegen Unfälle am oder in Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz versichert.

Die private Unfallversicherung hingegen deckt das komplette Spektrum möglicher Unfallrisiken ab, vom Arbeitsunfall über Freizeitunfälle bis hin zu Hausunfällen. In der gesetzlichen UV kann sich freiwillig auch der Unternehmer der der Freiberufler versichern, hier sollte ein Vergleich hinsichtlich der Leistungen zwischen gesetzlicher- und privater UV durchgeführt werden.

V

Vorerkrankung

Unter Vorerkrankungen sind die Krankheiten zu verstehen, die Sie vor Abschluss eines Versicherungsvertrages, bei dem Gesundheitsfragen gestellt werden, erlitten haben. Stellt eine Versicherung Fragen zu Ihrer Gesundheit und Sie wollen den Vertrag abschliessen, sollten Sie unbedingt ALLE Fragen wahrheitsgemäss beantworten.

Wie ausführlich Sie das Krankheitsbild darstellen ist manchmal eine Frage des Geschmacks, sollte die Versicherung jedoch zu bestimmten Krankheiten nachfragen müssen Sie die Karten auf den Tisch legen.

Falls Sie diese Fragen nicht oder falsch beantworten, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Viele Versicherte gehen beispielsweise bei der Berufsunfähigkeitsversicherung leer aus, weil sie die Details Ihrer Krankengeschichte nicht angegeben haben. Das Versicherungen in diesen Fällen die Leistung verweigern dürfen ist im Übrigen höchstrichterlich abgesegnet. Eine Versicherung muss das Versicherungsrisiko vernünftig kalkulieren können.