Berufsunfähig: Ganz ohne Job?
Bei Berufsunfähigkeit können Sie noch arbeiten gehen
Zunächst erst einmal die gute Nachricht: Berufsunfähig bedeutet nicht Erwerbsunfähig.
Berufsunfähig ist der- oder diejenige, der/die nicht mehr in dem ursprünglichen Beruf arbeiten kann. Berufsunfähigkeit kann durch Krankheit, Unfall oder Invalidität bedingt sein.
Die weniger gut Nachricht ist, dass Berufsunfähigkeit heute jeden 4. Arbeitnehmer trifft. Die Tatsache, nicht mehr in dem angestammten Job arbeiten zu können, zieht für viele Betroffene sowohl emotionale als auch praktische Probleme nach sich. Der Arzt, der nicht mehr praktizieren kann; der Zoohändler, der eine Tierhaarallergie bekommt; der Koch, der seinen Geruchssinn einbüsst; der Dachdecker, dem in Höhen plötzlich schwindelig wird; der Betonbauer, der auf Zement allergisch reagiert; der Krankenpfleger, der wegen eines Bandscheibenvorfalls keine Lasten mehr heben kann - all dass kann dazu führen, das der langjährige Job plötzlich auf der Kippe steht.
Berufsunfähigkeit ist also ein Zustand, in dem der ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann. Das heißt natürlich nicht, dass gar kein Beruf mehr ausgeübt werden kann, was den Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit ausmacht. Die emotionale oder auch mentale Problematik liegt vor allem darin, dass Ausbildungen und berufliche Qualifikationen der Betroffenen gänzlich nach hinten fallen. Ein Akademiker, der sich nun auf eine Tätigkeit umstellen muss, die weit unter seinem Ausbildungsstand liegt, muss sich halbwegs "verbiegen", um eine noch zumutbare Tätigkeit sinnvoll auszufüllen.
Darüber hinaus werden betroffene Personen generell mit einer Einkommenseinbusse klar kommen müssen, aufgebaute persönliche Investitionen in den Lebensalltag geraten bei Berufsunfähigkeit schnell in Gefahr.
Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt eine Leistung bei Berufsunfähigkeit nur noch für gesetzlich Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Die GRV bewertet diesen Versicherungsfall als teilweise Erwerbsminderung mit entsprechenden finanziellen Abschlägen. Alle nach diesem Zeitpunkt Geborenen erhalten nur noch Leistungen im Rahmen der Erwersminderungsrente, die bei voller Erwerbsminderung nur etwa 29 % des letzten Bruttogehaltes beträgt.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet i.d.R. bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit, dabei hat der Versicherte zugleich noch eine Absicherung im Falle einer Erwerbsunfähigkeit. Im Zweifelsfall sollten die persönlichen Anforderungen in eine Versicherung bei Berufsunfähigkeit individuell angepaßt werden.
Fazit: Personen, die ihren angestammten Beruf nicht mehr ausüben können, jedoch im Versicherungssinne als erwerbsfähig gelten, werden von den gesetzlichen Versicherungsträgern voraussichtlich kein Geld bekommen. Bei vorübergehender Krankheit erhalten Arbeitnehmer die ersten 6 Wochen noch Lohn von ihren Arbeitgebern. Danach zahlt dann die Krankenversicherung, aber nur wenn die Beeinträchtigung nicht dauerhaft ist. Wenn Sie als berufsunfähig erklärt werden, erhalten Sie dann möglicherweise von keinem Träger finanziellen Ausgleich, weder von der Renten- noch von der Krankenversicherung.